Allgemeine Geschäftsbedingungen der VIDEMA GmbH

 

  1. Geltungsbereich
    Sämtliche Lieferungen und Leistungen der VIDEMA GmbH (wird im Folgenden auch als "Auftragnehmer(in)" bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit 06.02.2014 in Kraft. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, außer wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

  2. Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als seitens der Auftragnehmer(in) als angenommen, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

  3. Preise
    Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise, so dass die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen ist. Grundsätzlich behält sich die Auftragnehmer(in) vor, die Preise den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung anzupassen, es sei denn, dass mit dem Kunden ein Festpreis vereinbart wurde. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechnungen unverzüglich ohne Abzug zu bezahlen. Schuldbefreiende Wirkung kommt diesen Zahlungen nur zu, wenn diese Zahlung auf das dem Kunden von der Auftragnehmer(in) bekannt gegebene Konto erfolgt. Während des Verzuges zahlt der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Alle mit der Eintreibung verbundenen Kosten und Aufwände insbesondere die Kosten außergerichtlicher Anspruchsverfolgung sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu und hat auch kein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen der Auftragnehmer(in), es sei denn, diese sind rechtskräftig durch einen gerichtlichen Titel festgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, am jeweiligen Arbeitsort sofern nicht anders vereinbart wurde, das Sorge zu tragen, dass eine Wasserentnahmestelle und auch eine Stromentnahmestelle zur Verfügung steht, um die Leistungen erbringen zu können, wobei die Verbrauchskosten zulasten des Kunden gehen. Auch stellt der Kunde sicher, dass die üblichen Voraussetzungen (freier Zugang zum Objekt, übliche Anfahrtsmöglichkeit, keine besonderen oder unbekannten Erschwernisse oder Gefahren, etc.) erfüllt werden und ein für die Leistungserbringung erforderlicher Raum zur Lagerung der Reinigungswerkzeuge zur Verfügung steht. Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart. Die Mitarbeiter der Auftragnehmer(in) sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen.

  4. Indexierung
    Als Preisbasis gilt immer der 01.01. des aktuellen Kalenderjahres, jährliche Indexierung.

  5. Gewährleistung
    Der Kunde hat im Fall mangelhafter Leistungserbringung die Wahl zwischen Verbesserung und Neulieferung, es sei denn, dass die gewählte Abhilfe unmöglich ist, oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall hat der Kunde ausschließlich ein Preisminderungsrecht. Behauptete Mängel müssen unverzüglich, längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, uns schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

  6. Schadenersatz
    Die Haftung der Auftragnehmer(in) ist auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, wie z.B. die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ein Ersatz bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, etc., ist ausgeschlossen.

  7. Vertragsdauer
    Diese beläuft sich bei der Dauerreinigung grundsätzlich auf ein Jahr und kann zum jeweiligen Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von beiden Parteien schriftlich eingeschrieben gekündigt werden. Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, verlängert sich die Vertragsdauer um ein weiteres Jahr.

  8. Schlussbestimmungen
    Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes findet keine Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die hiervon nicht betroffenen übrigen Bestimmungen unverändert wirksam. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen betreffend ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort ist Wien. Zuständig für Rechtstreitigkeiten ist das Handelsgericht Wien. 

 

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