Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der VIDEMA GmbH (wird im Folgenden auch als "Auftragnehmer(in)" bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Fassung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit 06.02.2014 in Kraft. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, außer wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als seitens der Auftragnehmer(in) als angenommen, wenn diese schriftlich bestätigt
wurden.
Preise
Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise, so dass die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen ist. Grundsätzlich behält sich die Auftragnehmer(in) vor, die Preise
den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung anzupassen, es sei denn, dass mit dem Kunden ein Festpreis vereinbart wurde. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechnungen
unverzüglich ohne Abzug zu bezahlen. Schuldbefreiende Wirkung kommt diesen Zahlungen nur zu, wenn diese Zahlung auf das dem Kunden von der Auftragnehmer(in) bekannt gegebene Konto erfolgt. Während
des Verzuges zahlt der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Alle mit der Eintreibung verbundenen Kosten und Aufwände insbesondere die
Kosten außergerichtlicher Anspruchsverfolgung sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu und hat auch kein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen der Auftragnehmer(in), es
sei denn, diese sind rechtskräftig durch einen gerichtlichen Titel festgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, am jeweiligen Arbeitsort sofern nicht anders vereinbart wurde, das Sorge zu tragen, dass
eine Wasserentnahmestelle und auch eine Stromentnahmestelle zur Verfügung steht, um die Leistungen erbringen zu können, wobei die Verbrauchskosten zulasten des Kunden gehen. Auch stellt der Kunde
sicher, dass die üblichen Voraussetzungen (freier Zugang zum Objekt, übliche Anfahrtsmöglichkeit, keine besonderen oder unbekannten Erschwernisse oder Gefahren, etc.) erfüllt werden und ein für die
Leistungserbringung erforderlicher Raum zur Lagerung der Reinigungswerkzeuge zur Verfügung steht. Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt
eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart. Die Mitarbeiter der Auftragnehmer(in) sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden
Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen.
Indexierung
Als Preisbasis gilt immer der 01.01. des aktuellen Kalenderjahres, jährliche
Indexierung.
Gewährleistung
Der Kunde hat im Fall mangelhafter Leistungserbringung die Wahl zwischen Verbesserung und Neulieferung, es sei denn, dass die gewählte Abhilfe unmöglich ist, oder mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand verbunden ist. In diesem Fall hat der Kunde ausschließlich ein Preisminderungsrecht. Behauptete Mängel müssen unverzüglich, längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung, uns
schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Schadenersatz
Die Haftung der Auftragnehmer(in) ist auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, wie z.B. die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, ein Ersatz bei
Verlust von übergebenen Schlüsseln, etc., ist ausgeschlossen.
Vertragsdauer
Diese beläuft sich bei der Dauerreinigung grundsätzlich auf ein Jahr und kann zum jeweiligen Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von beiden Parteien schriftlich
eingeschrieben gekündigt werden. Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, verlängert sich die Vertragsdauer um ein weiteres Jahr.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes findet keine Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die hiervon
nicht betroffenen übrigen Bestimmungen unverändert wirksam. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen betreffend ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort ist Wien. Zuständig für
Rechtstreitigkeiten ist das Handelsgericht Wien.